Feuerentzünden im Wald

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Lagerfeuer

Bei einer Besichtigung des Waldspielplatzes musste festgestellt werden, dass hier vor kurzem Holz angezündet bzw. ein kleines Lagerfeuer entzündet wurde.

Seitens der Gemeinde wird mitgeteilt, dass das Entzünden oder Unterhalten von Feuer strengstens verboten ist. Weiters ist auch das Wegwerfen von brennenden oder

glimmenden Gegenständen (Zigaretten, Zündhölzer, usw) strengstens untersagt.

Um Einhaltung wird eindringlich ersucht.!

29.02.2024

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