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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Eintragung für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgeben haben, können Sie keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes ihren 16. Geburtstag haben und zum Stichtag (16. August 2021) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Sie können in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und Ihre Zustimmung zu den Volksbegehren durch eigenhändige Unterschrift erklären. Ihre Eintragung muss also nicht zwingend in der Heimatgemeinde erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit, die Eintragung online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren zu tätigen.
Montag 20. September 2021, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 21. September 2021, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch 22. September 2021, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 23. September 2021, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 24. September 2021, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 25. September 2021, von 08.30 bis 10.30 Uhr
Sonntag 26. September 2021, geschlossen
Montag 27. September 2021, von 08.00 bis 16.00 Uhr
20.09.2021