Bauwesen

Bauanzeige

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Eine zur Beurteilung des Vorhaben ausreichende maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung

 

Baubewilligung

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
  • Energieausweis
  • AGWR - II Datenblatt

Formulare

Förderungen