Bauanzeige
Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Eine zur Beurteilung des Vorhaben ausreichende maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung
Baubewilligung
Bitte mitbringen:
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Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
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Bauplan in 3-facher Ausfertigung
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Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
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Energieausweis
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AGWR - II Datenblatt