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Aufgrund der Hochwasserereignisse der letzten Jahre verpflichtet das NÖ Forstgesetz die Gemeinden, ausgewiesene Wildbäche jährlich auf eventuelle Gefährdungen hin zu begehen. Von der Gemeinde Lichtenegg wurde hierfür DI Hubert Leibl, Diplomingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, beauftragt.
Im Gemeindegebiet Lichtenegg werden die Begehungen in der Kalenderwoche 17 durchgeführt. Ich ersuche die betroffenen Grundeigentümer, erstens die Flächen neben den Bächen auf ev. Holzablagerungen, umgestürzte Bäume, etc. hin zu überprüfen und zweitens Herrn DI Leibl den Zutritt zu den Grundstücken zu ermöglichen.
14.04.2014